Zusatzabsicherung
Allgemein gilt der Aufbau einer PV-Anlage als Gefahrenerhöhung und muss dem Versicherer mitgeteilt werden. Das hat keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.
Sollten durch die PV-Anlage ein Feuerschaden entstehen (z.B. Kurzschluss), dann ist das Gebäude bedingungsgemäß gegen die Gefahr Feuer versichert.
Nicht versichert sind oftmals die Photovoltaikanlagen selbst sowie deren zugehörige Installation. Einen Versicherungsschutz für Feuer- oder Sturmschäden und viele weitere Gefahren (siehe unten) kann über eine eigenständige Versicherung abgedeckt werden.

Highlights
- Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Photovoltaikanlage, inkl. der versicherten Einzelkomponenten zum Neuwert
- Ertragsausfall bei ersatzpflichtigem Schadenfall
- Fahrlässigkeit oder Vorsatz Dritter; Vandalismus
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Sturm und Hagel
- Tierbiss und Diebstahl